Laserschutzbeauftragter: 5 Jahre überschritten – was jetzt zu tun ist

Lesezeit: ca. 4 Minuten | Stand: September 2026 Der Laserschutzkurs liegt mehr als fünf Jahre zurück – und die Fortbildung wurde vergessen? Dann stellt sich schnell die Frage: Darf ich weiterhin als Laserschutzbeauftragter tätig sein? Muss ich den kompletten Kurs wiederholen? Und darf der Laser überhaupt weiter betrieben werden? Die wichtigste Nachricht zuerst: Wer die […]
Gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Laserschutzbeauftragten (LSB)

Ein Laserschutzbeauftragter ist beim Einsatz von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 gesetzlich vorgeschrieben und benötigt nach OStrV/TROS nachweisbare Fachkenntnisse, um Arbeitgeber bei Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und sicherem Laserbetrieb zu unterstützen.
Die Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes: Sie identifiziert Risiken, bewertet Gefahren und definiert passende Schutzmaßnahmen. Gerade bei Laserstrahlung ist eine sorgfältige Beurteilung unverzichtbar.